Scheidung

Was tun mit der Scheidungsimmobilie?

Sie stehen vor der Scheidung und damit gleichzeitig vor der Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passieren soll? Sie können das Haus ja schwer in der Mitte durchsägen – oder etwa doch?

Eine Scheidung oder Trennung ist für alle Beteiligten oft ein schwieriges Thema. Besonders wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, kochen die Emotionen schnell hoch: Wer kriegt das einstige Heim? Bleibt einer der beiden Ex-Partner darin wohnen? Wird die Immobilie verkauft oder vielleicht doch besser vermietet?

In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Optionen Sie im Fall einer Scheidung haben. Gerne beraten wir Sie und Ihren ehemaligen Partner auch gerne persönlich. Wir sind äußert erfahren und besonnen im Umgang mit frisch getrennten Paaren und können Sie mit dem nötigen Feingefühl kompetent beraten. Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf, wenn Sie an einer Beratung interessiert sind. Gemeinsam finden wir eine Lösung, mit der alle Beteiligten leben können.

pexels-pixabay-210538
Hausverkauf nach Scheidung

Wenn eine Ehe auseinandergeht und eine gemeinsame Immobilie aufzuteilen ist, entscheiden sich viele ehemalige Paare dafür, das einstige gemeinsame Heim zu verkaufen. Der Hausverkauf sorgt für einen sauberen Cut und klare Verhältnisse. In vielen Fällen lassen sich so ein Rosenkrieg verhindern und die Abwicklung der Scheidung beschleunigen. Nach dem Verkauf wird der erzielte Erlös einfach unter den beiden Ex-Partnern aufgeteilt.

Eine weitere Möglichkeit ist außerdem, dass einer der Partner die Scheidungsimmobilie übernimmt und den anderen ausbezahlt. Sollte der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt sein, wird meist der Ehegatte, der die Immobilie übernimmt, alleiniger Kreditnehmer. Damit muss die Bank jedoch einverstanden sein.

Hausverkauf nach Scheidung -
wir stehen Ihnen bei:
Vermietung der Scheidungsimmobilie

Der Hausverkauf nach einer Scheidung ist nicht Ihre einzige Option. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Vermietung der Scheidungsimmobilie. Das Objekt zu vermieten, ist besonders dann ein cleverer Schachzug, wenn die aktuelle Marktlage ungünstig ist. Sie verhindern mit der Vermietung ein mögliches Verlustgeschäft und erzielen gleichzeitig regelmäßige Einnahmen.

Die Vermietung der Immobilie ist jedoch an eine wichtige Bedingung geknüpft: Sie und Ihr Ex-Partner sollten sich auch nach der Auflösung der Ehe noch so gut verstehen, dass Sie gemeinsam als Vermieter auftreten können.

© 2021 Petra Märsche Immobilien – Immobilienmaklerin in Papenburg