Sie haben eine Immobilie geerbt? Dann ist der Besitzwechsel vermutlich das Letzte, woran Sie gerade denken. Damit Sie sich voll und ganz auf die Trauerbewältigung konzentrieren können, kümmern wir uns gerne für Sie um die Erbimmobilie.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie bereits über die nächsten Schritte, Ihre Möglichkeiten und Pflichten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Umgang mit Ihrer Erbimmobilie. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich gleichermaßen kompetent wie einfühlsam über alle Einzelheiten aufklären.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotional sehr belastende Ausnahmesituation. Wenn Sie neben der Trauer auch noch mit einer geerbten Immobilie umgehen müssen, kann es gut sein, dass Sie gar nicht wissen, wo Ihnen der Kopf steht.
Nichtsdestotrotz müssen einige wichtige Entscheidungen getroffen und empfindliche Fristen eingehalten werden. Lassen Sie sich nicht von Gefühlen fehlleiten und zu überstürzten Entschlüssen hinreißen, die Sie im Nachhinein womöglich teuer zu stehen kommen. Wir helfen Ihnen dabei, einen kühlen Kopf sowie die Fristen im Blick zu behalten und wohl überlegte Entscheidungen zu treffen.
- Kompetente Beratung
- Einfühlsame Betreuung
- Fundierte Wertermittlung
- Immobilienvermarktung
- Komplette Abwicklung
„Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: der Tod und die Steuer.“ Sie kennen vermutlich dieses berühmte Zitat von Benjamin Franklin. Wie Recht der Gründervater der Vereinigten Staaten von Amerika damit doch hat: In der Regel steht das Finanzamt bereits sechs Wochen nach dem Zeitpunkt des Erbfalls bei Ihnen vor der Tür und fordert Sie auf, eine offizielle Vermögensaufstellung einzureichen.
Für Sie ist dann zunächst wichtig, den Marktwert der Erbimmobilie fachgerecht ermitteln zu lassen. Wir stellen Ihnen gerne unsere Erfahrung und Marktkenntnis zur Verfügung und unterstützen Sie mit einer professionellen Immobilienbewertung für die Angabe beim Finanzamt.
Wenn Sie Alleinerbe sind, können Sie frei entscheiden, wie Sie mit der Immobilie verfahren: Sie können sie selbst nutzen und bewohnen, verkaufen oder auch vermieten. Welche Möglichkeit in Ihrem individuellen Fall die richtige ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung. Im persönlichen Gespräch widmen wir uns intensiv Ihren Wünschen und Vorstellungen sowie wichtigen steuerlichen Aspekten.
Auch Erbengemeinschaften unterstützen wir beim Umgang mit der Immobilie. Oft ist das Thema konfliktbehaftet – erst recht, wenn die Erben sich nicht gut verstehen oder sich einer der Miterben querstellt. Einen Makler als objektiven Dritten hinzuzuziehen, hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern oder schneller beizulegen.